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StGB § 46 Grundsätze der Strafzumessung

StGB § 46 Grundsätze der Strafzumessung

[ Auszug: (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft  ... ]